Ausbildung   -   PPL Ausbildung

1. Ausstellung des Flugschülerausweises

Voraussetzungen für den Erwerb der PPL (Privat Pilot Licence) ist vorerst die Ausstellung eines sog. Flugschülerausweises. Diesen erhalten Sie beim ÖAeC - Österreichischer Aero Club in 1030 Wien; Blattgasse 6 (Mo. - Fr. 8:30 - 11 Uhr) unter Mitnahme der folgender Unterlagen:

  • Geburtsurkunde (Mindestalter 16 Jahre, bei PPL-Prüfung dann 17 Jahre)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis (max. 6 Monate alt) 
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis. › Liste der Ärzte
  • 2 Passbilder
  • Antrag ausgefüllt mitnehmen (› Download)

Zumeist können Sie auf die Ausstellung des Flugschülerausweises warten.
Mit diesem Dokument ist die Flugschule berechtigt Sie mit der praktischen Ausbildung beginnen zu lassen.
Den Theoriekurs könnten Sie auch schon vorher besuchen.

2. Theorieunterricht

Die Ausbildung selbst besteht aus den beiden Teilen Theorie und Praxis, wobei gewisse Teile der Theorieausbildung vor bestimmten Teilen der praktischen Ausbildung absolviert werden müssen.

Der Theoriekurs umfasst 8 Gegenstände, die auch im Rahmen der theoretischen Privatpilotenprüfung bei der Austro Control (ACG) in 1030 Wien; Schnirchgasse 11 geprüft werden:

  • Luftrecht
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung u. Flugplanung
  • Navigation
  • Wetterkunde
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Funksprechverkehr (dieser Gegenstand wird von der Fernmeldebehörde geprüft)

Während des ersten Teiles der Ausbildung ist auch die Prüfung für das Funksprechzeugnis bei der Fernmeldebehörde 1200 Wien; Höchstädtplatz 3 abzulegen. Die dazu nötigen Kenntnisse können ebenfalls während des Theoriekurses erworben werden.

3. Praxisunterricht

Die praktische Ausbildung kann gleichzeitig mit dem Theoriekurs begonnen werden und hat 45 Flugstunden zu umfassen.

Über die Kosten der Ausbildung in unserem Verein informiert Sie unser Ausbildungsleiter gerne in einem persönlichen Gespräch. (E-Mail und Telephonnummer am Ende des Dokuments).

Dauer der Ausbildung

Die Behörde schreibt insgesamt 107 Vortragsstunden vor, dazu kommen etwa 16 bis 20 Std. Funksprechzeugnis (EFZ), daher dauert der Kurs ca. 16 Wochen. Nach Absprache mit den Teilnehmern findet in Wochen mit Donnerstag-Feiertagen, sowie in der Osterwoche etc. kein Kurs statt, sodass insgesamt vom Kursbeginn bis zur Vorprüfung etwa 18 - 19 Wochen vergehen werden.

Kosten

Die gesamten Ausbildungskosten liegen bei etwa 9.200,-- (auf Katana DV20) und 11.500,-- (auf Cessna C172 SP). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die angegebenen Flugstunden Mindeststunden laut Ausbildungsverordnung der österreichischen Luftfahrtbehörde (ACG) sind. Für Landegebühren ist eine durchschnittlich zu erwartende Anzahl von Landungen (~160) angenommen, es kann daher auch zu Überschreitungen kommen.

Es gibt auf diesem Markt auch Angebote die: „Nur € 5.990,-„ lauten! Vorsicht, sie stimmen einerseits nicht, andererseits erfordern sie die sofortige Vorauszahlung des gesamten Betrages. Schließlich hätten sie viel Geld bezahlt aber keinen Pilotenschein !
Achten Sie beim Vergleich von Angeboten daher auch noch auf folgende Dinge:

  • Sind die Flugzeuge hangariert oder im Freien abgestellt (Flugschüler befreien Flugzeuge von Eis/Schnee, wobei nicht so wie bei PKW nur die Windschutzscheibe frei sein muss)?
  • Sind die Flugzeuge mehr als 25 oder gar 35 Jahre alt oder viel jünger (Alter ist zwar kein solches Kriterium wie bei einem Auto, aber immerhin)?
  • Werden hohe Vorauszahlungen verlangt oder ist nach Fortschritt der Ausbildung zu bezahlen?
  • Fluglehrer können viel oder auch weniger Erfahrung haben (Welchen kriegen Sie?)
  • Gewerbliche Ausbildungsbetriebe müssen Gewinne machen, Vereine dürfen das nicht!
  • Nötigt man Sie beim Erstgespräch gleich zu einer Unterschrift unter eine Beitrittserklärung?