Ausbildung   -   Einweisungen & Berechtigungen

Zur Erfüllung behördlicher Vorschriften, Aufrechterhaltung unserer  Sicherheitsstandards und zur Werterhaltung unserer Flugzeuge werden  hiermit Benützungs- bzw. Einweisungsregeln für Vereinsflugzeuge  festgelegt.

Voraussetzung für die Benützung aller Flugzeuge ist ein  gültiger Pilotenschein, ein gültiges JAR-Medical (od. ein alter gültiger PPL) und die aufrechte Mitgliedschaft in unserem Verein.

Einweisungen dürfen nur von einweisungsberechtigten  Mitgliedern des Wiener Luftfahrerverbandes - Pilotenclub Wien  durchgeführt werden. Eine entsprechende Liste liegt im Clubbüro auf.

» PDF Download: Regeln für Einweisungen und Berechtigungen

Drei-Monats Regel:

Durch die Einteilung unserer LFZ in Klassen ergibt sich sinngemäß für die 3 Monatsregel:
Wenn ein Mitglied 3 Monate nicht auf einem Modell als PIC geflogen ist, muß ein Überprüfungsflug mit einem Lehrer absolviert werden

Eine Überprüfung durch einen Einweisungsberechtigten ist separat erforderlich für die Klassen

Katana (DV20) und DA40
Cessna 172
Citabria